Abfertigung ALT

Ein alter Anspruch kann für kleine Betriebe zur großen Liquiditätsfrage werden.

Mitarbeiter, die bereits vor dem 01.01.2003 beschäftigt waren und nicht in das neue System übertragen wurden, können weiterhin Abfertigung-ALT-Ansprüche haben. Werden mehrere Ansprüche gleichzeitig fällig, trifft das besonders Klein- und Familienbetriebe oft hart.

ALT
Ansprüche für nicht übertragene Dienstverhältnisse vor 01.01.2003
Liquidität
plötzliche Auszahlung kann den Betrieb stark belasten
Vorsorge
Auslagerungs- und Rückdeckungslösungen planbar gestalten
Das unterschätzte Altlastenrisiko

Die Abfertigung ALT schläft oft in der Bilanz, bis sie auf einmal fällig wird.

Gerade kleinere Unternehmen denken im Tagesgeschäft selten an alte Abfertigungsansprüche. Bei Pensionierung, Kündigung, Betriebsübergabe oder Betriebsschließung kann daraus aber sehr schnell ein echter Finanzierungsbedarf werden.

1

Mehrere Mitarbeiter gleichzeitig

Wenn bei Betriebsschließung oder Pensionierung mehrere Ansprüche fällig werden, kann sich die Belastung massiv bündeln.

2

Kleine Betriebe besonders betroffen

Der Friseur um die Ecke, Handwerksbetriebe oder Kleinstunternehmen haben oft keine großen Liquiditätsreserven für mehrere Jahresbezüge.

3

Planung statt Schockzahlung

Wer die Verpflichtung kennt und finanziert, gewinnt Handlungsspielraum für Nachfolge, Verkauf oder geordnete Schließung.

Auslagerung und Rückdeckung

Versicherungslösungen können aus einer unplanbaren Verpflichtung eine planbare Vorsorge machen.

In der Praxis werden insbesondere Abfertigungsauslagerungsversicherung und Rückdeckungsversicherung geprüft. Steuerliche Spezialregelungen und Auslegungen, insbesondere die Rz 3369a, sind dabei im Detail zu beurteilen.

Abfertigung ALT ist kein theoretisches Thema.

Wenn der Anspruch fällig wird, muss Liquidität vorhanden sein. Genau diese Lücke kann Betriebe treffen, die fachlich gesund sind, aber keine Reserven für mehrere hohe Einmalzahlungen aufgebaut haben.

AbfertigungsauslagerungVerpflichtungen strukturiert auslagern und Finanzierung planbarer machen.
RückdeckungsversicherungBestehende Verpflichtungen gezielt mit einer Versicherungslösung hinterlegen.
Steuerliche PrüfungRahmenbedingungen, Bilanzwirkung und steuerliche Behandlung individuell abstimmen.
Was geprüft werden sollte

Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme der offenen Verpflichtungen.

Wichtig sind Eintrittsdatum, Dauer der Dienstverhältnisse, Bezüge, voraussichtliche Fälligkeiten, geplante Pensionierungen, Unternehmensnachfolge und vorhandene Rückstellungen.

A

Anspruchshöhe

Wie hoch sind die potenziellen Abfertigungsansprüche je Mitarbeiter und in Summe?

B

Fälligkeitsrisiko

Wann können Ansprüche realistisch schlagend werden und was passiert bei Schließung oder Übergabe?

C

Finanzierungslösung

Welche Auslagerungs- oder Rückdeckungsvariante passt zu Bilanz, Liquidität und Steuerplanung?

Hinweis: Arbeitsrechtliche, bilanzielle und steuerliche Details sind individuell mit den jeweiligen Fachberatern abzustimmen.

Der Beratungsansatz

Abfertigung ALT gehört aktiv gemanagt.

Eine gute Lösung beginnt nicht mit einem Produkt, sondern mit der Frage, welche Verpflichtungen tatsächlich offen sind.

1. Mitarbeiterkreis erfassenDienstverhältnisse vor 01.01.2003 und nicht übertragene Ansprüche identifizieren.
2. Verpflichtung berechnenAnspruchshöhen, Zeitpunkte und Liquiditätsbedarf realistisch darstellen.
3. Vorsorgelösung gestaltenAbfertigungsauslagerungs- oder Rückdeckungslösung passend zur Unternehmenssituation prüfen.
Jetzt pruefen

Wer Abfertigung ALT ignoriert, finanziert sie im schlechtesten Moment.

Lassen Sie prüfen, ob in Ihrem Betrieb offene Abfertigung-ALT-Verpflichtungen bestehen und wie diese planbar abgesichert werden können.

business-point consulting & vorsorge gmbh