Gewinn sichern statt Steuer verschenken

Gewinnfreibetrag: Steuervorteil nutzen und gleichzeitig vorsorgen.

Selbständige können ihren steuerpflichtigen Gewinn spürbar reduzieren. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag macht aus Steuerplanung eine strategische Vorsorgeentscheidung.

15%
Grundfreibetrag bis 33.000 EUR Gewinn
46.400 EUR
maximaler Gewinnfreibetrag nach aktueller Staffel
4 Jahre
Behaltefrist für begünstigte Investitionen
Warum der Gewinnfreibetrag so wertvoll ist

Ein steuerlicher Hebel, den Selbständige jedes Jahr prüfen sollten.

Der Gewinnfreibetrag ist eine der stärksten Gestaltungsmöglichkeiten für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Wer rechtzeitig plant, kann Steuerlast reduzieren und gleichzeitig Kapital für die eigene Zukunft aufbauen.

1

Steuerpflichtigen Gewinn senken

Der Freibetrag wird als letzte Betriebsausgabe berücksichtigt und reduziert die Einkommensteuerbemessungsgrundlage.

2

Liquidität gezielt einsetzen

Bei höheren Gewinnen kann der investitionsbedingte Teil durch begünstigte Wirtschaftsgüter oder §14-Wertpapiere gedeckt werden.

3

Vorsorge statt reiner Steuerzahlung

Ein Teil des Gewinns arbeitet weiter im Betriebsvermögen, statt sofort vollständig in Steuerzahlung aufzugehen.

Der Steuervorteil

Der Unterschied entsteht vor der Steuer.

Beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kann eine passende Investition den Gewinnfreibetrag auslösen. Nach vier Jahren Behaltefrist ist die Planung wesentlich flexibler, ohne dass der ursprüngliche Freibetrag automatisch verloren geht.

Je höher der Gewinn, desto wichtiger die Berechnung.

Bis 33.000 EUR Gewinn wirkt der Grundfreibetrag ohne Investitionserfordernis. Darüber zählt, welcher investitionsbedingte Freibetrag noch möglich ist und welche Deckung dafür sinnvoll ist.

Ohne Nutzung mehr Gewinn steuerpflichtig
Mit Gewinnfreibetrag Freibetrag reduziert Steuerbasis
§14-Wertpapiere

Welche Wertpapiere kommen grundsätzlich in Frage?

Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind unter anderem Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG relevant, wenn sie ab Anschaffung mindestens vier Jahre dem Betrieb gewidmet und im Verzeichnis geführt werden.

§

§14-konforme Anleihen und Forderungswertpapiere

In der Praxis werden häufig ausdrücklich §14-geeignete Forderungswertpapiere oder Anleihen eingesetzt. Die Produktunterlagen müssen die Eignung klar hergeben.

F

Geeignete Fonds

Bestimmte Investmentfonds können geeignet sein, wenn ihre Fondsbestimmungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, etwa Veranlagung nach §14 bzw. Pensionskassengesetz.

4

Vier Jahre sauber dokumentieren

Entscheidend sind Widmung zum Betriebsvermögen, Verzeichnisführung und Behaltefrist. Vorzeitiges Ausscheiden kann zur Nachversteuerung führen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Anlageberatung. Ob ein konkretes Wertpapier geeignet ist, sollte anhand der Produktunterlagen und mit Steuerberatung bzw. Bank geprüft werden.

Der Gewinnfreibetragsrechner

In Sekunden sehen, wie viel Freibetrag möglich ist.

Gewinn eingeben, Investitionen bzw. Wertpapiere berücksichtigen und sofort erkennen, welcher Grundfreibetrag und welcher investitionsbedingte Freibetrag offen ist.

1. Gewinn erfassen Vorläufigen Gewinn als Basis für die Staffelberechnung eingeben.
2. Investitionsdeckung prüfen Abnutzbare Anlagegüter oder §14-Wertpapiere berücksichtigen.
3. Steuerplanung ableiten Offenen Investitionsbedarf und möglichen Freibetrag sichtbar machen.
Jetzt berechnen

Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag, bevor das Jahr vorbei ist.

Der Rechner zeigt sofort, ob noch ein steuerlicher Hebel offen ist und welche Investitionsdeckung dafür gebraucht wird.

business-point consulting & vorsorge gmbh